AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BlitzGlanz Berlin – Dienstleistungsunternehmen für Gebäudereinigung
Stand: 17.09.2025

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von BlitzGlanz Berlin gegenüber Unternehmern (§14 BGB) und Verbrauchern (§13 BGB).
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn BlitzGlanz Berlin ihrer Geltung in Textformzustimmt. Gleiches gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser AGB.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.2 Online-Anfragen und Besichtigungsprotokolle sind unverbindliche Angebotsgrundlagen. Leistungsinhalte ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung/dem Angebot.

§ 3 Leistungsumfang, Subunternehmer

3.1 Umfang, Turnus und Einsatzzeiten richten sich nach der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
3.2 BlitzGlanz Berlin ist berechtigt, geeignete Subunternehmer einzusetzen und bleibt für deren Leistung verantwortlich.
3.3 Erforderliche Ersatzmittel (z. B. bei Materialengpässen) dürfen verwendet werden, sofern Qualität und Ergebnis gleichwertig sind.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt kostenfrei ZutrittSchlüssel/TransponderStrom und Wasser bereit und informiert über Besonderheiten (empfindliche Oberflächen, Sicherheitsbereiche, Alarmanlagen, Baustellenrisiken).
4.2 Wertgegenstände sind zu sichern; für nicht frei zugängliche Flächen besteht keine Leistungspflicht.
4.3 Gefährdungen (Chemikalien, Baustellen) sind vorab mitzuteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ermöglichen.

§ 5 Arbeitszeiten, Feiertage, Schlüssel

5.1 Leistungen erfolgen zu den vereinbarten Zeitfenstern; Verschiebungen aus betriebsbedingten Gründen werden rechtzeitig angekündigt.
5.2 Fällt ein Termin auf einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich der Einsatz nach Absprache.
5.3 Übergebene Schlüssel/ Codes werden dokumentiert und mit branchenüblicher Sorgfalt verwahrt.

§ 6 Abnahme, Mängel, Gewährleistung

6.1 Wiederkehrende Leistungen: gelten als vertragsgerecht abgenommen, wenn innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung (spätestens am nächsten Werktag) keine begründete Mängelanzeige in Textform eingeht.
6.2 Einmalige Leistungen (z. B. Grund-/Bauendreinigung): Abnahme spätestens 3 Tage nach Fertigstellungsmitteilung; bleibt die Abnahme aus, gilt das Werk als abgenommen.
6.3 Bei berechtigten Mängeln hat BlitzGlanz Berlin das Recht zur Nachbesserung. Schlägt diese fehl oder ist unzumutbar, kann der Auftraggeber Minderung verlangen.
6.4 Ansprüche bestehen nicht, wenn Informationen (Material, Beschaffenheit) fehlten oder kein Zugang gewährt wurde.

§ 7 Preise und Preisänderungen

7.1 Alle Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher MwSt.
7.2 Sie basieren auf den bei Angebotsabgabe geltenden Tarifen/ Mindestlöhnen/ Abgaben. Ändern sich diese, dürfen die Entgelte mit Vorankündigung von 4 Wochen sachgerecht angepasst werden.
7.3 Sonderleistungen, außerplanmäßige Einsätze, Notdienste sowie außerhalb der regulären Zeiten anfallende Leistungen werden nach vereinbarten Stundensätzen/ Zuschlägen berechnet.

§ 8 Aufmaß

8.1 Abrechnungsrelevante Flächen werden nach branchenüblichen Regeln ermittelt.
8.2 Weichen Flächenangaben ab, gelten neu festgestellte Maße für die Zukunft; Nachforderungen/Erstattungen rückwirkend sind ausgeschlossen.

§ 9 Zahlungsbedingungen

9.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
9.2 Monatspauschalen sind jeweils zum Monatsende fällig.
9.3 Bei Verzug fallen Zinsen nach Gesetz an (gegenüber Unternehmern: 8 %-Punkte über Basiszins, gegenüber Verbrauchern: 5 %-Punkte). Weitergehende Verzugsschäden bleiben vorbehalten.

§ 10 Haftung

10.1 BlitzGlanz Berlin haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
10.2 Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Deckung der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Versicherungsnachweis wird auf Wunsch bereitgestellt.
10.3 Unberührt bleiben Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 11 Vertragsdauer, Kündigung

11.1 Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Angebot. Sofern nichts anderes vereinbart: auf unbestimmte Zeit, kündbar mit 4 Wochen zum Monatsende.
11.2 Außerordentliche Kündigungsrechte aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

§ 12 Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs (z. B. Unwetter, Streik, Pandemien, behördliche Auflagen) berechtigen zur terminlichen Anpassung ohne Schadensersatzpflicht.

§ 13 Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Dauer, Empfänger, Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit) und weitere Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter blitzglanz-berlin.de/datenschutz. Kontakt: datenschutz@blitzglanz-berlin.de.

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Zwingende Verbraucher-Gerichtsstände bleiben unberührt.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche.

BlitzGlanz Berlin • E-Mail: info@blitzglanz-berlin.de